Eure Website barrierefrei – seit 2025 für viele Unternehmen Pflicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Betreibt ihr einen Online-Shop, eine Buchungs- oder Banking-Funktion für Verbraucher, muss euer digitales Angebot barrierefrei sein. Wir prüfen eure Seite, machen sie WCAG-2.1-AA-konform – und ihr seid rechtlich sicher und für alle nutzbar.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA, 2019/882) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher digital barrierefrei sein – gemessen am Standard WCAG 2.1 Level AA bzw. der harmonisierten Norm EN 301 549.
Barrierefreiheit heißt: Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen können eure Website oder App eigenständig nutzen – mit Tastatur, Screenreader oder vergrößerter Darstellung. Das ist kein Nischenthema: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist auf zugängliche Angebote angewiesen, und eine barrierefreie Seite ist gleichzeitig schneller, besser auffindbar (SEO/AEO) und für alle angenehmer.
Seid ihr betroffen?
Das BFSG zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten (B2C). Grob lassen sich vier Fälle unterscheiden:
Klar im Geltungsbereich
Online-Shops, Banking/Zahlungsdienste, Telekommunikation, Personenbeförderung mit Buchung/Ticketing, E-Books – ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Hardware ohne Ausnahme
Wer physische Produkte wie Computer, Smartphones, Zahlungs- oder Selbstbedienungsterminals anbietet, ist betroffen – hier gilt die Kleinstunternehmer-Ausnahme nicht.
Graubereich
Mischformen, reine Info-Seiten oder Angebote nahe an den Kategorien. Hier lohnt eine genaue Einordnung – im Zweifel barrierefrei umsetzen ist günstiger als abgemahnt zu werden.
Kleinstunternehmen / reines B2B
Dienstleister mit unter 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote fallen meist nicht unter das BFSG.
Fristen im Überblick
Stand: Juni 2026- 28. Juni 2025
BFSG in Kraft
Neue Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Marktüberwachung durch die Länder beginnt.
- ab 2025 laufend
Marktüberwachung & Abmahnungen
Behörden prüfen auf Beschwerde, Wettbewerber und Verbände mahnen ab. Bei Verstößen drohen Anordnungen, Untersagung des Angebots und Bußgelder bis 100.000 €.
- bis 28. Juni 2030
Übergangsfristen
Für bestimmte bestehende Verträge und Selbstbedienungsterminals gelten gestaffelte Übergangsfristen. Sie verschieben den Aufwand – sie heben die Pflicht nicht auf.
Was technisch gefordert ist (WCAG 2.1 AA)
Der Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA bzw. EN 301 549. Die wichtigsten Bausteine in der Praxis:
- Vollständige Tastaturbedienung – alles ohne Maus erreichbar und bedienbar, sichtbarer Fokus
- Screenreader-Unterstützung – semantisches HTML, sinnvolle Überschriften, ARIA nur wo nötig
- Ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für Text) und skalierbare Schrift bis 200 %
- Textalternativen für Bilder, Icons und Grafiken; Untertitel/Transkripte für Medien
- Formulare mit echten Labels, klaren Fehlermeldungen und Hilfetexten
- Verständliche Sprache, konsistente Navigation, keine reinen Bewegungs-/Zeitfallen
- Eine Barrierefreiheitserklärung mit Konformitätsstatus und Feedback-Möglichkeit
So machen wir euch konform
Audit
Automatisierte Prüfung (axe-core) plus manueller Test mit Tastatur und Screenreader. Ihr bekommt einen klaren Mängelbericht – priorisiert nach Aufwand und Wirkung.
Umsetzung
Wir beheben die Befunde direkt im Code: Semantik, Fokus, Kontraste, Formulare, Komponenten. Bei alten Systemen sagen wir ehrlich, was sich lohnt zu sanieren – und was neu gebaut gehört.
Nachweis
Erneuter Test, Konformitätsdokumentation und eine rechtssichere Barrierefreiheitserklärung. So seid ihr gegenüber Behörden und Abmahnern abgesichert.
Dranbleiben
Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt. Wir verankern Checks in eurem Workflow, damit neue Inhalte und Funktionen konform bleiben.
Vier kurze Fragen – danach wisst ihr, ob euer Online-Angebot voraussichtlich unter das BFSG fällt und was als Nächstes ansteht. Keine Anmeldung, keine Rechtsberatung – eine erste Orientierung.
Richtet sich euer Online-Angebot (auch) an Verbraucher – also B2C?
Handlungsbedarf – ihr fallt voraussichtlich unter das BFSG
Euer Angebot richtet sich an Verbraucher, liegt in einer BFSG-Kategorie und ihr seid kein ausgenommenes Kleinstunternehmen (bzw. bietet Produkte an). Eure Website/App muss WCAG 2.1 AA erfüllen.
Wahrscheinlich ausgenommen – als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen
Unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Umsatz: Bei reinen Dienstleistungen greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme. Trotzdem ist Barrierefreiheit ein echter Wettbewerbs- und SEO-Vorteil.
Graubereich – genauer hinschauen lohnt sich
Euer Angebot liegt nicht eindeutig in einer BFSG-Kategorie. Ob ihr betroffen seid, hängt vom konkreten Funktionsumfang ab. Eine kurze Einordnung schafft Klarheit.
Vermutlich nicht direkt betroffen – reines B2B
Richtet sich euer Angebot ausschließlich an Unternehmen, fällt es in der Regel nicht unter das BFSG. Ausnahmen sind möglich – und Barrierefreiheit verbessert trotzdem Reichweite und UX.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Die finale Einordnung hängt vom Einzelfall ab – wir prüfen das gerne mit euch.
Die wichtigsten WCAG-2.1-AA-Punkte als kompakte Checkliste – kostenlos als PDF.
FAQ
Was ist das BFSG genau?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) in Deutschland um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – seit dem 28. Juni 2025.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind vor allem B2C-Anbieter in Kategorien wie Online-Shops, Banking, Telekommunikation, Personenverkehr-Buchung, E-Books und bestimmte Geräte. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen – bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht.
Welcher Standard gilt?
Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA bzw. die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Wer diese erfüllt, gilt als barrierefrei im Sinne des Gesetzes.
Was droht bei Verstößen?
Die Landesbehörden führen Marktüberwachung durch und können Mängel anordnen oder das Angebot untersagen. Bußgelder bis 100.000 € sind möglich. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände – erste Wellen laufen bereits.
Wie lange dauert eine Umsetzung?
Das hängt von Größe und Zustand der Seite ab. Ein Audit liefert in wenigen Tagen Klarheit; viele Fixes (Kontrast, Tastatur, Formulare) sind schnell umsetzbar. Bei sehr alten Systemen kann ein gezielter Relaunch sinnvoller sein als endloses Nachbessern.
Bringt Barrierefreiheit außer Rechtssicherheit noch etwas?
Ja, deutlich. Barrierefreie Seiten sind technisch sauberer, schneller und für Suchmaschinen wie KI-Antwortmaschinen besser lesbar (SEO/AEO). Ihr erreicht mehr Menschen, senkt die Absprungrate und verbessert die Conversion – Pflicht und Vorteil zugleich.
Macht eure Seite rechtssicher und für alle nutzbar.
Wir prüfen euer Angebot, sagen ehrlich, was zu tun ist, und setzen es um – inklusive Nachweis und Barrierefreiheitserklärung.
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