Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rocket-Monkeys (Inhaber Mehdi Bornak) gelten gegenüber allen Vertragspartnern. Sie gelten insbesondere für die Dienstleistungen Webentwicklung, Software-Entwicklung sowie KI-Beratung und KI-Integration. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Auftrag selbst.
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle einmaligen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und dessen Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Das Angebot von Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind daher ausschließlich Unternehmer.
2. Zustandekommen des Vertrages
Zwischen Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) und dem Kunden wird ein schriftlicher Projektvertrag geschlossen, in dem die gegenseitig geschuldeten Leistungen umfassend geregelt werden. Vereinbarungen des Kunden mit Dritten werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt und sie in den Vertrag aufgenommen werden.
Das Angebot richtet sich nach dem Lasten- und Pflichtenheft. Das Lasten- und Pflichtenheft wird vom Kunden erstellt. Sofern der Kunde dies wünscht, kann das Heft auch in Zusammenarbeit zu einem zuvor vereinbarten Tagessatz gemeinsam erstellt werden. Erst nach Vorliegen des vollständigen Lasten- und Pflichtenhefts erstellt Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) ein verbindliches Angebot.
Das verbindliche Angebot durch Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) wird durch entsprechende Erklärung in Textform vom Kunden angenommen. Nach Annahme des Angebots und vor Beginn der Umsetzung hat der Kunde eine Abschlagszahlung von 50 % des Angebots anzuzahlen (siehe Ziffer 6).
3. Leistungen
Leistungsgegenstand sind stets nur die im jeweiligen Projektauftrag konkret benannten Leistungen. Der Leistungsgegenstand wird durch das angefertigte Lasten- oder Pflichtenheft bestimmt.
Die Leistungen werden durch Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) selbst oder durch Dritte erbracht. Dritte werden unterbeauftragt und sind damit keine Vertragspartner des Kunden, es sei denn, dies wird vom Kunden ausdrücklich gewünscht. Bei Unterbeauftragung sichert Rocket-Monkeys eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung sowie die Wahrung von Verschwiegenheits- und Informationspflichten nach diesem Vertrag zu. Rocket-Monkeys steht für die Leistung von Unterbeauftragten dem Kunden gegenüber selbst in Regress.
Nach Fertigstellung des Auftrags wird auf dem Server von Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) die Abnahme durchgeführt. Nach Abnahme auf dem Server von Rocket-Monkeys wird das System – nach einer eventuell notwendigen Korrekturschleife – auf den Server des Kunden umgezogen (Go-live). Dies stellt die Annahme der Leistung als vertragsgemäß dar. Sofern notwendig, wird eine Anpassung des Systems auf dem Server des Kunden vorgenommen.
4. Eigentum und Nutzungsrechte
Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) behält das Eigentum an den Quellcodes. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zu verändern, an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.
Dem Kunden wird, sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) ein Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den jeweiligen Projektvertrag und ist je nach Vereinbarung zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt. Eine Erweiterung über den Projektvertrag hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Rocket-Monkeys. Rocket-Monkeys steht über den Umfang der Nutzung durch den Kunden jederzeit ein Auskunftsrecht zu.
5. Auftragsunterlagen und Lieferung
Der Kunde stellt Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und sichert deren vollständige und richtige Übermittlung zu. Der Kunde trägt allein die Gefahr unvollständiger Übermittlung oder unrichtiger Angaben. Eine Verpflichtung von Rocket-Monkeys, die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen, besteht nicht.
Der Kunde sichert zu, eventuell erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Unterlagen oder weitere Informationen vorab zu erteilen oder einzuholen. Für Mehrkosten oder Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Genehmigung, Freigabe oder Übergabe von Unterlagen ist der Kunde verantwortlich; diese trägt er vollständig.
Der Kunde verpflichtet sich, Rocket-Monkeys unverzüglich zu informieren, sofern er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde versichert, dass die von ihm übergebenen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind; Rocket-Monkeys wird insoweit von Ansprüchen Dritter freigestellt.
Vereinbarte Lieferfristen sind für Rocket-Monkeys nur dann verbindlich, wenn der Kunde seinerseits alle Vertragsobliegenheiten erfüllt hat. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungs- und Informationspflicht nicht nach oder gerät in Zahlungsverzug, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
6. Vergütung & Zahlungsweise
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im jeweiligen Projektvertrag. Sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsweise: 50 % der vereinbarten Vergütung sind als Anzahlung vor Projektbeginn fällig; die restlichen 50 % mit Fertigstellung und vor dem Go-live bzw. der Übertragung des Systems auf den Server des Kunden.
Weitere Kosten wie Fahrtkosten, Spesen oder Übernachtungskosten werden gesondert nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
Zahlungsforderungen sind 14 Tage nach Fälligkeit ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug; Rocket-Monkeys ist berechtigt, Mahngebühren oder sonstigen Verzugsschaden zu berechnen. Mit Forderungen von Rocket-Monkeys kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Parteien nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Störungen
Treten Störungen auf, hat der Kunde diese Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) unverzüglich zu melden. Rocket-Monkeys ist verpflichtet, die Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht, sofern die Störungen aufgrund nicht vertragsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstandes oder nicht vertragsgemäßer Inhalte eingetreten sind; in diesem Fall kann der Kunde aufgrund der Störung keine Rechte geltend machen. Beruht die Störung auf höherer Gewalt, ist Rocket-Monkeys von seiner Leistungspflicht befreit. Treten Störungen aufgrund von Updates von Drittanbietern auf, die nicht mit dem System von Rocket-Monkeys kooperieren, ist Rocket-Monkeys nicht verpflichtet, die Störung kostenfrei zu beheben.
8. Haftung
Bei einer mangelhaften Leistung durch Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, sofern der Mangel nicht nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit führt. In diesem Fall sind Minderung oder Kündigung ausgeschlossen.
9. Datensicherheit & Kommunikation
Wir sind um alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bemüht, um personenbezogene Daten so zu speichern, dass sie weder Dritten noch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen auf diesem Kommunikationsweg nicht vollständig gewährleistet werden kann. Vertrauliche Informationen sollten daher ausschließlich auf gesichertem Weg übermittelt werden.
10. Kündigung des Auftrags
Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak) ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird. Es wird vermutet, dass Rocket-Monkeys 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Rocket-Monkeys berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Einräumung des Nutzungsrechts zu widerrufen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Rocket-Monkeys (Herr Mehdi Bornak), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
12. Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die aufgrund der Zusammenarbeit erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist beiden Parteien streng untersagt; dies gilt auch für Angestellte und Dritte, die solche Informationen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Unterlagen sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Verlangt der Kunde eine Eintragung in Branchenverzeichnissen oder Internetsuchmaschinen, gelten die dafür relevanten Daten als nicht vertraulich und dürfen zur Eintragung genutzt und Dritten zugänglich gemacht werden.